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Nutzung von generativer KI für Abschlussarbeiten und Prüfungs(vor)leistungen

Der Fakultätsrat (Beschluss 019/25) hat folgende Regelung für die Nutzung von generativer KI für Abschlussarbeiten und Prüfungs(vor)leistungen beschlossen:

Die Verwendung von Inhalten, die durch künstliche Intelligenz (KI) in einer Arbeit oder einer Antwort auf eine Frage generiert wurden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Text, Abbildungen, Bilder und Code), muss offengelegt werden. Das verwendete KI-System ist anzugeben, und bestimmte Abschnitte der Arbeit bzw. Antwort, in denen KI-generierte Inhalte verwendet werden, sind zu kennzeichnen und mit einer kurzen Erklärung zu versehen, auf welcher Ebene das KI-System zur Generierung der Inhalte verwendet wurde. Ebenso soll der Grund für die Verwendung der Tools angeben werden.

Die Verwendung von KI-Systemen für die Bearbeitung und Verbesserung der Grammatik ist gängige Praxis. Auch in diesem Fall ist eine Offenlegung wie oben beschrieben erforderlich, sie kann aber summarisch für die gesamte Arbeit erfolgen.

Auch bei Verwendung von generativer KI muss die wissenschaftliche Eigenleistung selbst erbracht werden.